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Bezuschussung

Bezuschussung ergonomischer Produkte

Ergonomische Büromöbel und Hilfsmittel liefern viele Vorteile. Unter anderem wird von gesteigerter Arbeitsfreude und höherer Leistungsfähigkeit profitiert. Der Belastungsgrad nimmt bei der Arbeit ab, monotone Haltung wird vermieden und somit gesundheitlichen Problemen aller Art vorgebeugt. Die optimale Gestaltung der Arbeitsbedingungen resultiert in einer Leistungs- und Effizienzsteigerung in Unternehmen. Als Ansprechpartner in Bezug auf Ergonomie am Arbeitsplatz gilt in erster Linie Ihr Arbeitgeber. Dieser ist dazu verpflichtet, nur Arbeits- und Hilfsmittel am Arbeitsplatz bereitzustellen, die die Sicherheit und Gesundheit der Arbeitnehmer gewährleisten. Auch wenn diese entsprechenden Möbel und Hilfsmittel nicht durch den Arbeitgeber finanziert werden, so muss er deren Einsatz in seinen Räumlichkeiten dennoch zustimmen.

Aufgrund der signifikanten Reduktion einer Vielzahl von Beschwerden beim Einsatz ergonomischer Möbel, kann ein Antrag auf Beschaffung eines Hilfsmittels zur Aufrechterhaltung der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes gestellt werden. Sozialversicherungsträger in Deutschland oder auch die Agentur für Arbeit bezuschussen ergonomische Büromöbel und Hilfsmittel. Wer Anspruch auf die sogenannten Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben (früher Berufsfördernde Leistungen) hat und wie sie beantragt werden sollen nachfolgend beantwortet werden.

Wer wird bezuschusst ?

Generell kann jeder einen Antrag bei einem entsprechenden Kostenträger stellen, dem ein notwendiges Hilfsmittel beim Erhalt der Arbeitsfähigkeit und des Arbeitsplatzes dient. Es können auch Leistungen gewährt werden, wenn die Leistungsfähigkeit des Mitarbeiters noch nicht gemindert aber dafür stark gefährdet ist. Dies ist mittels Gutachten nachzuweisen.

In der Regel wird ein ergonomischer Arbeitsplatz in den folgenden Fällen bezuschusst:

• Im Rahmen einer Rehabilitation

• Durch die Verordnung eines Facharztes

• Zur Vermeidung von starker Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit und dem damit verbundenen Risiko des vorzeitigen Ausscheidens aus dem Berufsleben

• Zur Erzielung einer dauerhaften beruflichen Eingliederung

Was wird bezuschusst ?

Bezuschusst werden grundsätzlich alle Hilfsmittel, die der beruflichen Rehabilitation dienen. Eine genau definierte Liste gibt es hierfür nicht. Jedoch fallen darunter beispielsweise höhenverstellbare Arbeitstische, Stehpulte, Bürohocker und orthopädische Bürostühle sowie ergonomisches Computerzubehör. Zu beachten ist, dass Zubehörartikel wie zum Beispiel Kabeldosen oder CPU-Halterunten in der Regel nicht bewillig werden.

Bei einer Bezuschussung geht das Hilfsmittel in das Eigentum des Mitarbeiters über und kann somit bei einem Arbeitsplatzwechsel mitgenommen werden.

Wer sind mögliche Kostenträger ?

Rentenversicherungen (DRV):

○ Ab dem 16. Jahr versicherungspflichtiger Beschäftigung

○ bei Bezug einer Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit

○ wenn ohne diese Leistungen eine Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit gezahlt werden müsste

○ wenn nach einer Leistung zur medizinischen Rehabilitation zu Lasten der Rentenversicherung für den Rehabilitationserfolg eine sich unmittelbar anschließende Leistung zur Teilhabe am Arbeitsleben erforderlich ist

Antrag - G0100 - herunterladen

Information zum Antrag - G0130 - herunterladen

Anlage für orthopädischen Bürostuhl - G3143 - herunterladen

 

Gesetzliche Unfallversicherung oder Berufsgenossenschaft: Nach Arbeits- oder Wegeunfall oder einer Berufskrankheit

Arbeitsamt: alle anderen Fälle bis einschließlich des 15. Jahres versicherungspflichtiger Beschäftigung

Landeswohlfahrtsverbände: Studenten, Beamte oder Sonderfälle

Wie wird ein Antrag gestellt ?

Generell sollte zuerst der Arbeitgeber über eventuelle Probleme am Arbeitsplatz unterrichtet werden. Oft ist dieser am Erhalt der Leistungsfähigkeit der Mitarbeiter interessiert und übernimmt Kosten der geforderten Hilfsmittel.

Ist dem nicht so, werden für die Antragstellung werden verschiedene Unterlagen benötigt. Je nach Kostenträger müssen eventuelle Zusatzbögen ausgefüllt werden, die bei den entsprechenden Kostenträgern erhältlich sind. Außerdem muss ein ärztliches Attest eines Facharztes oder der Entlassungsbericht einer Rehaklinik vorgelegt werden. Auch sind eine ausführliche Tätigkeitsbeschreibung und ein Kostenvoranschlag eines qualifizierten Fachhändlers wie 4bueromoebel.de nötig.

Wichtig ist, dass der Antrag unbedingt vor der Anschaffung des entsprechenden Hilfsmittels erfolgen muss, sonst erlischt der Anspruch darauf.

Gerne erstellen wir Ihnen einen Kostenvoranschlag und beraten Sie vor Ort (Rosengasse 19,  96271 Grub am Forst) oder telefonisch (09561 / 745 90 -20). Bitte vereinbaren Sie einen Termin.

Wo können Sie sich beraten lassen ?

Neben den Beratungsstellen, die von den genannten Kostenträgern selbst angeboten werden, gibt es „Gemeinsame Servicestellen für Rehabilitation“. Diese unterstützen ratsuchende Bürgerinnen und Bürger, nehmen Anträge auf und ermitteln den zuständigen Träger. Ein Verzeichnis der eingerichteten Servicestellen in der Bundesrepublik finden Sie unter http://www.reha-servicestellen.de

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